Die neue Verordnung (EU) 2024/1257 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Komponenten und separaten technischen Einheiten, die für solche Fahrzeuge bestimmt sind, hinsichtlich ihrer Emissionen und Batterielebensdauer (Euro 7) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die nun gesetzlich verankerte Änderung, die bald in allen EU-Mitgliedstaaten gelten wird, konzentriert sich auf Emissionen von Bremsen und Reifen in Pkw und Nutzfahrzeugen sowie auf Batterievorgaben für Elektrofahrzeuge.
Euro 7 erhöht auch die Anforderungen an die Abgasemissionen und Prüfverfahren, insbesondere für schwere Nutzfahrzeuge und Busse.
Euro 7 setzt strengere Standards für die Genehmigung von Emissionen, die Einhaltung der Produktion, die Einhaltung im Betrieb und die Marktüberwachung. Es werden auch entscheidende Aspekte wie On-Board-Überwachungssysteme, die Haltbarkeit von Abgasreinigungssystemen, die Lebensdauer von Traktionsbatterien, Manipulationsschutz und Cybersicherheitsmaßnahmen angesprochen.
Darüber hinaus enthält die Verordnung Bestimmungen zur genauen Bestimmung der CO2-Emissionen, der elektrischen Reichweite, des Kraftstoff- und Elektrizitätsverbrauchs sowie der Energieeffizienz.
Es ist wichtig, sich an die enormen Fortschritte zu erinnern, die bisher bei den Emissionen erzielt wurden. Laut ACEA sind die Fahrzeugemissionen zwischen dem ersten Euro-Standard und der ersten Version von Euro 6 um 90 % gesunken.
ACAP betont, in Übereinstimmung mit den ACEA-Daten, dass die politischen Entscheidungsträger mehr tun müssen, um die ältesten und umweltschädlichsten Fahrzeuge auf der Straße durch neuere Modelle mit der fortschrittlichsten Abgastechnologie zu ersetzen, um die Euro 7-Ziele zur Reduzierung der Emissionen wirklich zu erreichen. Es geht nicht nur um Anreize zur Steigerung der Aufnahme neuer Fahrzeuge auf dem Markt, sondern auch um die Schaffung eines ganzheitlichen regulatorischen Rahmens, der die Mobilität für alle Europäer zugänglich hält und gleichzeitig ihre Umweltbelastung verringert.
Die Verordnung gilt ab dem 29. November 2026 für neue Fahrzeugtypen in den Kategorien M1 und N1 und ab dem 29. Mai 2028 für neue Fahrzeugtypen in den Kategorien M2, M3, N2, N3, O3 und O4.
Hinsichtlich der Reifen gilt die Verordnung ab dem 1. Juli 2028 für neue Reifentypen der Klasse C1, ab dem 1. April 2030 für neue Reifentypen der Klasse C2 und ab dem 1. April 2032 für neue Reifentypen der Klasse C3.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle ACAP-Website.
Quelle: https://www.acap.pt/pt/noticia/1037/publicado-regulamento-euro-7/2