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Das Europäische Parlament hat den neuen EU-Regeln zur Reduzierung der Emissionen von Personenkraftwagen, Nutzfahrzeugen, Bussen, Lastwagen und Anhängern grünes Licht gegeben. Mit 297 Stimmen dafür, 190 dagegen und 37 Enthaltungen genehmigte das Parlament am Mittwoch die Einigung, die der Europäische Rat über die Verordnung Euro 7 (Typgenehmigung und Marktüberwachung für Kraftfahrzeuge) erzielt hat. Fahrzeuge müssen die neuen Standards über einen längeren Zeitraum einhalten, um sicherzustellen, dass sie während ihrer gesamten Lebensdauer sauberer bleiben. Für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge bleiben die aktuellen Euro 6-Testbedingungen und Emissionsgrenzen bestehen. Für Busse und Lastwagen werden die Emissionsgrenzen für Abgase, die im Labor und unter realen Fahrbedingungen gemessen werden, strenger sein, während die aktuellen Euro VI-Testbedingungen beibehalten werden. Erstmals werden die EU-Standards auch Grenzwerte für Bremsenpartikelemissionen (PM10) für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge sowie Mindestanforderungen an die Haltbarkeit von Batterien in Elektro- und Hybridfahrzeugen umfassen. Jedes Fahrzeug wird einen Umweltpass haben, der Informationen über seine Leistung zum Zeitpunkt der Registrierung enthält, einschließlich der Grenzwerte für Schadstoffemissionen, CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrische Reichweite, Motorleistung und Batteriedauer. Fahrzeugnutzer werden auch Zugang zu aktualisierten Informationen über den Kraftstoffverbrauch, den Gesundheitszustand der Batterie, die Schadstoffemissionen und andere relevante Informationen haben, die von Bordcomputern und Monitoren generiert werden. Die neuen Regeln, die noch die endgültige formale Genehmigung durch die EU-Länder benötigen, gelten für Autos und Transporter ab Juli 2030 und für Busse und Lastwagen 12 Monate später. Es ist erwähnenswert, dass die Europäische Kommission ursprünglich eine strengere Euro 7 mit früheren Umsetzungsdaten Mitte 2025 für Autos und Mitte 2027 für Lastwagen und Busse vorgeschlagen hatte, aber letztendlich den Inkrafttretenszeitpunkt der Verordnung auf 2030 verschob.